Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen,
Lieferungs- Verkaufs- und Zahlungsbedingungen

Allgemeines
Die Firma PyroFactory GmbH – im Folgenden Verkäufer genannt – legt allen Kauf- und Werkverträgen die nachstehend Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Allen Lieferungen und Leistungen von PyroFactory in Erfüllung von Aufträgen, die der Kunde erteilt hat, liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von PyroFactory, dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Mit der Auftragserteilung erkennt der Käufer diese Bedingungen an.

Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote, Prospekte, Preislisten und sonstigen Unterlagen sind freibleibend und unverbindlich. Preis- und Sortimentsänderungen vorbehalten. Für Tipp- oder Druckfehler wird keine Verantwortung übernommen. Jede Bestellung eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

Pflicht des Käufers für den Fall unserer Vorleistungspflicht
Mit der Auftragserteilung bestätigt der Käufer seine Zahlungsfähigkeit bzw. seine Kreditwürdigkeit. Da wir bei der Herstellung unserer Waren erhebliche Vorleistungen zu erbringen haben, können wir wenn sich die Vermögenslage des Bestellers nach Vertragsabschluss erheblich verschlechtert hat, Vorleistung verlangen. Sollten diese Zahlungen nicht fristgerecht eingehen, sind wir nach Mahnung zum Rücktritt berechtigt. Die Geltendmachung weiterer Schäden aus dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluss bleibt vorbehalten.

Preise
Die in Preis- und Sortimentslisten des Verkäufers sind Nettopreise in Euro.
Die Preise schließen Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
Die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe wird zusätzlich berechnet.

Verkaufsbedingungen
Kleinfeuerwerk:
Die Lieferung erfolgt ausschließlich an Händler und ab einen netto Auftragswert von Euro 2.900,- frei Haus in Österreich, Deutschland ab Euro 5.000,-.
Großfeuerwerk: Abgabe nur gegen Vorlage einer behördlichen Genehmigung (Pyrotechnikgesetz, SprengG) oder eines Gewerbescheins für Handel mit Pyrotechnischen-Artikel. Abnahme nur in ganzer Verpackungseinheit möglich. Bei Bestellung unter der dem oben genannten Auftragswert, wird ein Mindermengenzuschlag von 25% min. € 150,- verrechnet zzgl. Transportkosten.

Lieferung
Die Auslieferung erfolgt unmittelbar nach Bestell- Zahlungseingang oder zu einem angegebenen gewünschten Liefertermin.
Sollten Sie die Ware bis zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen, müssen Sie dies bei der Bestellung mitteilen.
Wir liefern ausschließlich auf Europaletten, diese sind bei Anlieferung zu tauschen.
Sollte kein Tausch erfolgen, müssen wir EURO 15,- pro Palette in Rechnung stellen.
Eine eventuelle Abholung bei unseren Logistikpartnern ist nur mit einem geeigneten Fahrzeug sowie durch befähigte Personen und nach Absprache möglich.

Liefertermin ist Tag des Abgangs der Ware von unserem Lager. Die Lieferung erfolgt jeweils unfrei ab dem Standort des Verkäufers auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Bei Verzögerungen der Lieferung kann nach angemessener Nachfrist die Aufhebung des Vertrages, nicht jedoch Schadenersatz begehrt werden. Dies gilt insbesondere in Fällen höherer Gewalt sowie möglicher Ein- und Ausfuhrverbote, Transport- und Betriebsstörungen, Wegfall von Lieferanten ohne Verschulden des Verkäufers.Wir haften nicht für Transportschäden. Mit der ordnungsgemäßen Verpackung und Aufgabe der Ware an das Beförderungsunternehmen geht die Gefahr der Ware auf den Käufer über.

Eilaufträge werden von dem Verkäufer schnellst möglich ausgeführt. Entstehende Mehrkosten hat der Käufer alleine zu tragen.
Eine Gewähr für das Eintreffen bestellter Waren zu einem bestimmten Zeitpunkt kann nicht übernommen werden.
Die Rücknahme wegen verspäteter Anlieferung ist ausgeschlossen. Bei Nichtannahme bestellter Waren werden dem Käufer 30 % der Rechnungssumme zuzüglich Umsatzsteuer sowie alle anfallenden Mehrkosten nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Sollte die Leistungserbringung für den Verkäufer unter einer Gesamtlieferung nicht möglich sein, ist er berechtigt, Teillieferungen durchzuführen.

Der Versand von Artikeln der Klassen 1.1 bis 1.4 G (ADR) erfolgt durch spezielle Spediteure, die über eine entsprechende Genehmigung
verfügen. Die Selbstabholung von Waren ist nur mit vorschriftsmäßig ausgerüsteten Fahrzeugen (Gefahrgutfahrzeugen EX II oder EX III) und mit berechtigtem Fahrpersonal möglich. Für den Erwerb pyrotechnischer Artikel der KAT 3 und Kat 4 ist eine Berechtigung nach dem
Pyrotechnikgesetz (§ 5 und § 6) nachzuweisen. Die Verkäuferin ist
berechtigt davon auszugehen, dass Waren bestellende Kunden über die entsprechenden behördlichen Genehmigungen verfügen.
Kleinfeuerwerksartikel der KAT 2 werden gemäß den Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes nur an Personen ausgefolgt und verkauft, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Zahlungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen mit dem vereinbarten Skontoabzug zu zahlen, innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum, Bonität sowie positive Zahlungsverläufe bekannt/vorausgesetzt.
Bei Überschreiten des Zahlungszieles sowie für den Verzug von Zahlungen welcher Art auch immer, hat der Käufer 12 % Verzugszinsen zu bezahlen. Valuta ist mit dem Verkäufer abzusprechen. Als Tag der Bezahlung gilt der Tag der Barzahlung oder der Tag der Gutschrift auf unserem Bankkonto. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn wir verlustfrei über den Betrag verfügen können.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Briefsendungen mit Bargeldinhalt auf Gefahr des Übersenders gehen.

Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zu deren vollständiger Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt ausschließlich Wien.
Über alle Streitfälle ist nach österreichischem Recht zu entscheiden.

Mängel
Der Käufer ist verpflichtet, uns Mängel unverzüglich zu rügen. Werden später Mängel offensichtlich, so sind sie ebenfalls unverzüglich zu rügen. Als unverzüglich setzen wir eine Frist von sieben Tagen.
Bei berechtigten Mängelrügen erhält der Käufer nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung, kostenlosen Warenumtausch oder eine
Warengutschrift gegen Rücksendung der Ware.
Sind Nachbesserungen oder Warenumtausch nicht möglich oder unzumutbar, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder entsprechende Kaufpreisminderung begehren. Schadenersatzansprüche welcher Art auch immer – einschließlich Schadenersatzansprüchen wegen angeblich verspäteter Lieferung – sind ausgeschlossen.

Sonderanfertigungen/Sonderbestellungen
Sofern wir die Ware nach Mustern, Modellen, Zeichnungen oder anderen Angaben eines Kunden herstellen, übernimmt der Kunde die Gewähr dafür, dass durch die Anlieferung und den Verkauf dieser Ware Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Für alle Schäden, die uns aus der Geltendmachung solcher Schutzrechte entstehen, hat uns der Käufer schadlos zu halten.

Retouren
Warenretouren sind nicht zulässig.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der restlichen Vertragspunkte im Übrigen hiervon unberührt.

Stand: Mai 2019